kuL

Allgemeine Geschäftsbedingungen und besondere Vereinbarungen für Reservierungen


I.      Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Betrieb des Designcafé kuL, Tischreservierungen im Café sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.

II.     Vertragsabschluss, Haftung, Verjährung
1. Der Vertrag kommt zwischen der Designcafé kuL GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Benjamin Wanninger und Tibor Strigac (nachfolgend Café) und dem Kunden zustande. Vertragspartner im Rahmen einer Tischreservierung ist der Kunde, der die Reservierung tätigt.
2. Das Café haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Café die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Cafés beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Cafés beruhen. Einer Pflichtverletzung des Cafés steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Cafés auftreten, wird das Café bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Café rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
3. Alle Ansprüche verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Cafés beruhen.

III.    Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Café ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Café zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des Cafés zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Cafés an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3. Rechnungen des Cafés sind sofort zur Zahlung fällig.
4. Das Café ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
5. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Cafés aufrechnen oder mindern.

IV.    Verbindlichkeit von Tischreservierungen, kostenlose Stornierung, Stornierungsgebühr 1. Mit der Tischreservierung gibt der Kunde die rechtlich bindende Erklärung ab, zum Zeitpunkt der Reservierung mit der angekündigten Personenzahl im Café zu erscheinen und von den auf der Karte angebotenen Speisen und Getränken auszuwählen und zu bestellen. Mit der Tischreservierung wird somit ein für beide Vertragsteile verpflichtendes Schuldverhältnis begründet.
2. Sofern der Kunde den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann und die Reservierung bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt, werden keine Stornierungsgebühren berechnet. Der Kunde verpflichtet sich zur Vermeidung von Missverständnissen per E-Mail an unsere E-Mail-Adresse, über das Online-Reservierungstool, per Telefon oder persönlich im Café abzusagen. Keine Gebühren entstehen ferner, soweit es uns noch möglich ist, den stornierten Tisch kurzfristig an andere Gäste zu vergeben.
3. Sagt der Kunde nicht rechtzeitig bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin seine Tischreservierung ab, oder erscheint er nicht mit der angekündigten Personenzahl oder nicht zur reservierten Uhrzeit, ist er verpflichtet, einen angemessenen Ersatz für nutzlose Aufwendungen und entgangene Einnahmen zu bezahlen. Diese Stornierungsgebühren betragen je angemeldetem Gast 30,00 Euro. Eine Verspätung bis zu 60 Minuten löst keine Stornierungsgebühr aus.
4. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist in der Stornierungsgebühr gemäß Ziffer IV. 3. bereits berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch auf die Stornierungsgebühr nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Der Kunde leistet per Kreditkarte eine Vorauszahlung auf gegebenenfalls anfallende Stornierungsgebühren. Die Höhe der Vorauszahlung entspricht der Höhe der Stornierungsgebühren, die für alle angemeldeten Gäste unter den genannten Voraussetzungen anfallen würden. Die Vorauszahlung wird bei ordnungsgemäßer Durchführung des Bewirtungsvertrages mit dem zu zahlenden Endpreis für die bestellten Speisen und Getränke verrechnet. Bei ordnungsgemäßer Stornierung wird der vorausgezahlte Betrag zurückgebucht.

V.    Rücktritt des Cafés
1. Das Café ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
o höhere Gewalt oder andere vom Café nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
o Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
o das Café begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Cafés in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Cafés zuzurechnen ist;
2. Bei berechtigtem Rücktritt des Cafés entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI.    Haftung bei höherer Gewalt oder Folgen von Covid-19
1. Wird der Cafébetrieb durch behördliche Anordnungen geschlossen oder wesentlich eingeschränkt oder werden Quarantänemaßnahmen gegenüber Mitarbeitern angeordnet und können in Folge dessen Tischreservierungen oder Veranstaltungen nicht wie geplant stattfinden oder ausgeführt werden, haftet das Café nur, wenn gegen Rechtspflichten verstoßen worden ist, insbesondere gegen einschlägige Vorgaben etwa aus einer Pandemie-Eindämmungsverordnung (Abstandsregeln, Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes o.ä.), und dieser Verstoß dem Café zugerechnet werden kann und eine solche schuldhafte Pflichtverletzung kausal für einen entstandenen Schaden des Kunden geworden ist.
2. Kann der Kunde oder weitere Gäste die Tischreservierung oder Veranstaltung aufgrund von in seiner/ihrer Person liegenden Gründen wie Krankheit, behördlich angeordneter Quarantäne oder sonstiger Umstände nicht wahrnehmen und storniert er nicht rechtzeitig bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, fällt die volle Stornierungsgebühr gemäß Ziffer IV. 2. bis 5 an.

VII.   Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Café. In diesen Fällen wird dem Kunden vom Café ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

VIII.  Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit das Café für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Café von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Cafés bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Cafés gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Café diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Café pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Cafés berechtigt, eigene Telefon- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Café eine Anschlussgebühr verlangen.

IX.    Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Café. Das Café übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Cafés. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Café berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Café berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Café abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Café die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Café für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

X.    Haftung des Kunden für Schäden
1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Das Café kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

XI.    Schlussbestimmungen
1. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Cafés.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Cafés. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Cafés.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: November 2023